Das Mietrechtsgesetzt hat sich einerseits aufgrund ständiger Neuerungen und Novellen, andererseits durch vieldiskutierte Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes zu einem komplexen Rechtsgebiet entwickelt. Nahezu jeder Mensch kommt im Laufe seines Lebens mit dieser Rechtsmaterie in Berührung, sei es zum Beispiel als Mieter einer Wohnung, eines Geschäftsraumes oder als Vermieter einer Wohnung oder eines Hauses. Stets wird zu prüfen sein, ob das Mietrechtsgesetz zur Anwendung kommt, hier vor allem, ob die gesetzlichen Befristungsregeln zu beachten sind, ob anhand der im Gesetz aufgezählten Kündigungsgründe eine Auflösungsmöglichkeit besteht oder ob die Höhe des Mietzinses oder der Betriebskostenabrechnung gerechtfertigt ist.
Wir übernehmen für Sie:
Errichtung und Überprüfung von Mietverträgen sowohl für Mieter als auch Vermieter
umfassende Beratung in Angelegenheiten des Mietrechtes und des Wohnungseigentumsrechtes
DAS SICHERE GEFÜHL,
DAS RICHTIGE GETAN ZU HABEN . . .
Mag. Andreas Schiestl
Rechtsanwalt, Verteidiger in Strafsachen A-6263 Fügen, Franziskusweg 10